Bundesverfassungsgericht zur Besetzung der Ausschüsse im Bundestag

Straubinger Tagblatt [Newsroom]
Straubing (ots) – Die Richter haben klargestellt: Ob sie jemanden für geeignet halten, die herausgehobene Position eines Ausschussvorsitzenden zu übernehmen, ist eine Frage des Gewissens und nicht der Geschäftsordnung. Sonst würde, wie der … Lesen Sie hier weiter…

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