Landessozialgericht erleichtert Zugang zu Sozialhilfe

Stuttgart – Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hat den Zugang zu Sozialhilfeleistungen gestärkt. Legen Hilfebedürftige oder deren Betreuer in einem ersten Schreiben an das Sozialamt ihre später bestätigte Notlage offen, besteht ab Eingang des Briefs Anspruch… [weiter lesen]