Berlin – Krankenhäuser, die bestimmte Darmkrebsoperationen vornehmen wollen, müssen künftig Mindestmengen bei der chirurgischen Behandlung des Kolon- und Rektumkarzinoms erfüllen. Es gibt aber langjährige Übergangsfristen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)… [weiter lesen]