Stammzelltransplantation mit In-vitro-Aufbereitung des Transplantats bei Leukämie nur noch in Spezialfällen Kassenleistung

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat wegen mangelnder Evidenz die Kassenfinanzierung der allogenen Stammzelltransplantation mit In-vitro-Aufbereitung des Transplantats eingeschränkt. Dabei geht es um die Behandlung von erwachsenen Patientinnen und Patienten… [weiter lesen]