Die Bundeswahlleiterin [Newsroom]
Wiesbaden (ots) – Am 2. Februar 2025 endet die Frist für Deutsche im Ausland für die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Die Eintragung ins Wählerverzeichnis ist Voraussetzung, um an der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 teilnehmen zu können. … Lesen Sie hier weiter…
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