Erfurt – Arbeitgeber können bei Zweifeln an einer im Nicht-EU-Ausland ausgestellten Krankschreibung nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts auch die näheren Umstände prüfen. Der Beweiswert einer außerhalb der EU ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)… [weiter lesen]