Westfalen-Blatt [Newsroom]
Aschaffenburg (ots) – Der Attentäter von Aschaffenburg hätte nach WESTFALEN-BLATT-Recherchen als Folge einer Straftat am Tattag im Gefängnis sitzen müssen. Dass die bayerische Justiz ihn nicht inhaftiert hatte, begründet sie mit gesetzlichen … Lesen Sie hier weiter…
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