(Verwaltungsrecht) Wer als Verein im Verfassungsschutzbericht als „gesichert extremistisch“ auftaucht, steht öffentlich unter einem besonders schweren Verdacht. Für politische, gemeinnützige oder zivilgesellschaftliche Organisationen kann eine solche Einstufung die eigene Arbeit erheblich prägen. Genau darum ging es im Eilverfahren eines Vereins, der sich gegen seine Erwähnung im Verfassungsschutzbericht 20 …
