Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH [Newsroom]
Neustadt a. d. W. (ots) – Wer Blut spendet, kann Leben retten. Und bei manchen Blutspendediensten gibt es dafür Geld. Eine solche Aufwandsentschädigung ist zunächst nicht steuerpflichtig. Wird allerdings eine bestimmte Grenze überschritten, muss … Lesen Sie hier weiter…
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