Aktiv ausgenutzte Schwachstellen: Ab dem 11. September 2026 gilt für Hersteller digitaler Produkte eine Frühwarnfrist von 24 Stunden

Bietigheim-Bissingen, 13.09.2026 (PresseBox) – Am 11. September 2026 beginnt die Anwendung einer Vorschrift, die den Umgang mit Sicherheitslücken in Europa neu taktet. Artikel 14 der Verordnung (EU) 2024/2847…