Antrag zurückgenommen: „Kannibale von Rotenburg“ bleibt im Gefängnis / Keine bedingte Haftentlassung für Armin Meiwes – Rechtsanwalt kündigt neue Gutachten an

Neue Osnabrücker Zeitung [Newsroom]
Osnabrück (ots) – Der als „Kannibale von Rotenburg“ bekannt gewordene Straftäter Armin Meiwes bleibt vorerst in Haft. Einen Antrag auf „bedingte Haftentlassung“ habe er Anfang September zurückgenommen. Das teilte das Landgericht Kassel der „Neuen … Lesen Sie hier weiter…

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