Kommentar zur fehlenden gesetzlichen Regulierung des assistierten Suizids

Frankfurter Rundschau [Newsroom]
Frankfurt (ots) – Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2020 dürfen Sterbehilfevereine in Deutschland aktiv sein. Ob und nach welchen Standards und Regeln sie arbeiten, ist ihnen selbst überlassen. Das ist bemerkenswert in einem Land, in … Lesen Sie hier weiter…

Original-Content von: Frankfurter Rundschau, übermittelt durch news aktuell