Der Schokoladenhersteller Ritter Sport stieß sich an einem Produkt eines kleinen Konkurrenten aus Mannheim. In zweiter Instanz hat Ritter Sport nun Recht bekommen – der Richter sieht eine Verwechselungsgefahr.
Der Schokoladenhersteller Ritter Sport stieß sich an einem Produkt eines kleinen Konkurrenten aus Mannheim. In zweiter Instanz hat Ritter Sport nun Recht bekommen – der Richter sieht eine Verwechselungsgefahr.